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Studententag DÄGfA

18.Mai 2012 in Bad Nauheim
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Chinesische Arzneimittel: Für deutsche Patienten keine Gefahr

Legal in Deutschland erworbene Substanzen und Rezepturen sind sicher
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Nachruf Prof. h.c. Dr. med. Klaus Hünten


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26. Akupunktur-Woche Bad Nauheim 14.-20.05.2012


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ICMART World Congress

25.bis 27.Mai 2012 in Athen
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Centrum für Therapiesicherheit in der Traditionellen Chinesischen Arzneitherapie (CTCA) 

 

  Meldebogen für unerwünschte Arzneiwirkungen zum Ausdrucken

Das Centrum für Therapiesicherheit in der Chinesischen Arzneitherapie (CTCA) -http://www.ctca.de/

ist ein Zusammenschluss verschiedener deutscher Fachgesellschaften für Chinesische Arzneitherapie – darunter der DÄGfA - sowie kompetenter Einzelpersonen. Das CTCA fühlt sich der Sicherheit in der Anwendung der chinesischen Arzneiheilkunde verpflichtet und setzt sich für den Erhalt dieser wertvollen Therapierichtung unter Bedingungen des 21. Jahrhunderts ein.

 

Das CTCA ist eine Einrichtung von Therapeuten und anderer Fachpersonen für Therapeuten und andere beteiligte Professionen, in erster Linie aus den angeschlossenen Gesellschaften. Das CTCA wertet das verfügbare Erkenntnis-material zu Risiken der Chinesischen Arzneitherapie aus, beantwortet diesbezügliche Anfragen und gibt die Erkenntnisse an Therapeuten und andere relevante Berufsgruppen weiter. Eine seiner Aufgaben ist auch die Verteidigung der Chinesischen Medizin gegen ungerechtfertigte Angriffe durch eine möglichst unvoreingenommene Darstellung ihrer Nutzen-Risiko-Relation.

 

Die Chinesische Arzneitherapie ist in ihrer heute praktizierten Form grundsätzlich eine sichere Therapieform. Voraussetzung ist allerdings ihre fachgerechte Anwendung durch gut aus- und weitergebildete Therapeuten und der Einsatz einer gesicherten Arzneiqualität. Dennoch können Nebenwirkungen auftreten. Wenn Sie Nebenwirkungen der Chinesischen Arzneitherapie beobachten, helfen Sie bitte mit und melden Sie diese auf dem CTCA Meldebogen (siehe oben) an das CTCA.

So kann das Wissen um Risiken erweitert werden und zukünftigen Patienten zugute kommen. Eine Vertraulichkeit wird entsprechend Ihren Vorgaben gewährleistet.

 

Ansprechpartner für die DÄGfA im CTCA:

Dr. Axel Wiebrecht, Bundesallee 141, 12161 Berlin, Tel. (030) 8591067,

Fax (030) 82704264, axel.wiebrecht@gmx.de

 



 

Wie muss eine Patientenaufklärung vor Akupunktur erfolgen?



Das Wichtigste

Aufklärung nötig * Aufklärung mündlich genügt * vollständige Dokumentation * Abschlussfrage

Warum?

Die Akupunktur hat sehr viel weniger Nebenwirkungen als jedes Schmerzmittel und ist in der Hand des ausgebildeten Arztes ein äußerst sicheres Verfahren. Da aber Akupunktur ein invasives Verfahren ist, ist zuvor eine Aufklärung des Patienten notwendig. Wer nicht aufklärt und nicht dokumentiert, macht sich angreifbar gegen ungerechtfertigte Ansprüche.

Wie?

Die Aufklärung sollte angemessen sein, d. h. dem zu erwartenden Behandlungsumfang entsprechen (z. B. bei Ohrakupunktur geringer). Die Aufklärung muss mündlich erfolgen. Eine zusätzliche schriftliche Aufklärung und /oder Unterschrift des Patienten ist nach juristischem Fachurteil nicht notwendig. Es ist aber immer eine sorgfältige Dokumentation notwendig, die jeden angesprochenen Punkt schriftlich festhält. Dafür genügt eine knappe Dokumentation in Kartei/PC des Arztes. Sie muss für einen Dritten nachvollziehbar sein.

Worüber?

Unerwünschte Wirkungen:

Darüber muss immer gesprochen werden:

Erstreaktion

· Ermüdung (erwünschte Wirkung, über die Pat. aber informiert werden muss)

· Einstichschmerz (sehr selten anhaltend)

· Hämatom (besonders beim Schröpfen)

· Infektionsmöglichkeit (extrem selten)

Darüber muss eventuell gesprochen werden:

· Verbrennungsgefahr (wenn Moxa geplant)

· Organverletzung (fast nur bei Akupunktur im Thoraxbereich von Bedeutung. Pneumothorax ist zwar extrem selten (seltener als 1auf 1 Million Behandlungen) muss jedoch ggfs. erwähnt werden, da es eine nennenswerte UEW wäre)

Darüber muss auch gesprochen werden:

Richtiges Verhalten während und nach der Behandlung

Kosten

Was kommt zum Schluss?

Am Ende der Aufklärung muss immer noch die Frage des Arztes folgen:

Haben Sie noch Fragen?“

Anschließend soll die Dokumentation der Aufklärung über die einzelnen Themen schriftlich festgehalten werden. Es genügt dabei, beispielsweise zu jedem Thema im Computer die Check-Box nur anzuklicken. Eine schriftliche Aufklärung ist nicht nur nicht notwendig, sondern gar nicht zu empfehlen, da sie bei dem Patienten den Eindruck erwecken könnte, Akupunktur sei ein nebenwirkungsreiches Verfahren. Das ist aber gerade nicht der Fall.

Literatur: Stör, Wolfram „Abrechnung und Qualitätsmanagement in der Akupunktur – ein Leitfaden für die Praxis“, Urban & Fischer, München, 2006, Seite 23 ff


 Aufklärung- Checkbox.pdf

 


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