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Studententag DÄGfA

18.Mai 2012 in Bad Nauheim
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Chinesische Arzneimittel: Für deutsche Patienten keine Gefahr

Legal in Deutschland erworbene Substanzen und Rezepturen sind sicher
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Nachruf Prof. h.c. Dr. med. Klaus Hünten


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26. Akupunktur-Woche Bad Nauheim 14.-20.05.2012


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ICMART World Congress

25.bis 27.Mai 2012 in Athen
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Zusatzbezeichnung Akupunktur

Die Zusatzbezeichnung Akupunktur kann seit 2004 auf dem Arztschild etc. geführt werden (siehe Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer http://baek.de/downloads/mwbo2003_20080328.pdf ). Voraussetzung für das Führen der Zusatzbezeichnung ist die Erteilung der Zusatzbezeichnung durch Ihre zuständige Ärztekammer. Dazu muss die Ärztin/der Arzt die Teilnahme an den Kursen G1 bis G15 mit 120 Stunden, an 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen und 20 Stunden Fallseminare nachweisen. Nach diesen 200 Stunden Grundausbildung und 2 Jahren praktischer Tätigkeit nach dem ersten Praxiskurs können Sie anschließend die Prüfung bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer ablegen. (Einzelheiten dazu erfahren Sie im Kursbuch Akupunktur der Bundesärztekammer http://baek.de/downloads/mkakupunktur.pdf )

(Derzeit gilt noch die Regelung, dass 2 Jahre zwischen der theoretischen Ausbildung und der Absolvierung der Prüfung liegen müssen. Da zu erwarten ist, dass der Ärztetag 2011 in Kiel diese Bedingung für 2 Jahre ab erstem Theoriekurs verändern wird, raten wir, in entsprechenden Fällen schon jetzt, wenn Sie das wollen, bei Ihrer Ärztekammer zu beantragen, dass Sie 2 Jahre nach Beginn der Akupunkturausbildung zur Prüfung zugelassen werden).

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